Tarife


Erwachsene

Die Angebote der Sozialtherapie verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, die die Kostenübernahme wie folgt regelt:

Die Kostenbeteiligung der Klientinnen und Klienten beläuft sich mit CHF 120.00 / Tag einheitlich (gilt für erwachsene Personen mit einer Suchtthematik). Personen, welche nicht in der Lage sind, diesen Betrag selber zu bezahlen, können beim zuständigen Sozialdienst ein Gesuch um Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt stellen. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, leistet der Sozialdienst für den Kostgeldbeitrag gegenüber der Einrichtung eine Kostengutsprache. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion übernimmt die Differenz zum Volltarif.

Terra Vecchia ist IVSE anerkannt. Für Platzierungen durch ausserkantonale Stellen gelten die Richtlinien gemäss IVSE Bereich C (stationäre Angebote im Suchtbereich).

Gruppentherapie

Tarif
CHF 365.00/Tag
Kostensplitting-Anteil Klient/Klientin oder Gemeinde
CHF 120.00/Tag
Kostensplitting-Anteil Kanton
CHF 245.00/Tag
Ausserkantonale Klientinnen und Klienten
CHF 365.00/Tag
durch Klient/Klientin oder Gemeinde
Nebenkostenpauschale
CHF 387.00/Monat
Inklusive: Taschengeld, Hygieneartikel, Telefongebühren, Kleider, Reisespesen, Freizeit / Exklusive: Erhöhte Reisekosten

Einzeltherapie

Tarif
CHF 228.00/Tag
Kostensplitting-Anteil Klient/Klientin oder Gemeinde
CHF 120.00/Tag
Kostensplitting-Anteil Kanton
CHF 108.00/Tag
Ausserkantonale Klientinnen und Klienten
CHF 228.00/Tag
durch Klient/Klientin oder Gemeinde
Nebenkostenpauschale
CHF 387.00/Monat
Inklusive: Taschengeld, Hygieneartikel, Telefongebühren, Kleider, Reisespesen, Freizeit / Exklusive: Erhöhte Reisekosten

Jugendliche

Die Angebote für Jugendliche sind über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Jugendamt definiert. Die Tarife sind im offiziellen Verzeichnis Kinder- und Jugendeinrichtungen des Kantons Bern ersichtlich.

Terra Vecchia ist IVSE anerkannt. Für Platzierungen durch ausserkantonale Stellen gelten die Richtlinien gemäss IVSE Bereich A (stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche).